Rechtsprechung
RG, 26.03.1931 - III 113/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist § 140 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StPO. auch anwendbar, wenn sich die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat erst in der Hauptverhandlung als Verbrechen darstellt? 2. Muß das Gericht im Falle des § 265 Abs. 3 StPO. von Amts wegen prüfen, ob die Hauptverhandlung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 246
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und …
Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO). - BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers …
Wäre aber selbst - bei entsprechender Anwendung des § 228 Abs. 3 StPO - eine Verletzung der Pflicht zur Fürsorge für den Angeklagten darin zu finden, so muß es doch anders beurteilt werden, wenn jemand rechtsunkundig und auf sich gestellt in der Hauptverhandlung auftritt, als wenn ihm ein Rechtsanwalt als Verteidiger zur Seite steht wie hier (vgl. RGSt 65, 246, 248). - BGH, 20.11.1952 - 4 StR 434/52
Rechtsmittel
Auch hätte die veränderte Sachlage - worauf sich die Revision ebenfalls zutreffend beruft - dem Vorsitzenden Veranlassung geben müssen, die Angeklagte darauf hinzuweisen, dass sie nach § 265 Abs. 4 StPO Aussetzung der Verhandlung zur weiteren Vorbereitung der Verteidigung verlangen könne (RGSt 65, 246).